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   OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06   

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https://dejure.org/2007,14101
OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06 (https://dejure.org/2007,14101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 11 U 109/06 (https://dejure.org/2007,14101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 11 U 109/06 (https://dejure.org/2007,14101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisitionsarbeit des Architekten und honorarpflichtiger Werkleistung; Überschreitung der Grenze zur honorarauslösenden Architektenleistung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 631 Abs. 1
    Abgrenzung unentgeltlicher Akquisitionsarbeit des Architekten zu honorarpflichtiger Werkleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 180/84

    Arbeiten eines Architekten auf eigenes Risiko

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06
    Zu der Frage der Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisitionsarbeit des Architekten einerseits und honorarpflichtiger Werkleistung andererseits gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die stets den Umständen des Einzelfalls wesentliche Bedeutung beimisst (vgl. BGH NJW 1985, 2830 m.w.N.; dazu und zu der Problematik im Ganzen außerdem Werner/Pastor 10. A., Rn. 611 ff.).
  • OLG Hamm, 26.09.1989 - 26 U 183/88

    Inhalt und Umfang eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06
    Die Grenze zur honorarauslösenden Architektenleistung ist nämlich regelmäßig dann überschritten, wenn der Architekt, wie im vorliegenden Fall, bereits Planungsleistungen erbracht hat (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1992, 468; OLG Hamm NJW-RR 1990, 91).
  • OLG Hamm, 15.03.1995 - 12 U 137/94

    Honorarfreie Akquisition oder vergütungspflichtige Architektentätigkeit?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06
    Zutreffend ist die Ausgangsüberlegung der Kammer, es sei die Obliegenheit der Klägerin darzulegen, dass die erbrachte Leistung des Architekten nur gegen Vergütung habe erwartet werden dürfen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 83).
  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 26 U 58/91

    Planungsleistungen in der Aquisitionsphase: Honorar?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.2007 - 11 U 109/06
    Die Grenze zur honorarauslösenden Architektenleistung ist nämlich regelmäßig dann überschritten, wenn der Architekt, wie im vorliegenden Fall, bereits Planungsleistungen erbracht hat (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1992, 468; OLG Hamm NJW-RR 1990, 91).
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